Die Satzung

Aus der Satzung des »Arbeitskreises Blumen für Stukenbrock«

(gemeinnütziger Verein seit Dezember 1984)

§ 2 AUFGABEN
Der Arbeitkreis hat folgende Aufgaben:

  1. Pflege des Andenkens an die während der Zeit von 1941-1945 in Stukenbrock/Kreis Gütersloh im STALAG 326 (VI/K) umgekommenen sowjetischen Kriegsgefangenen und Zwangsverschleppten aus mehreren europäischen Ländern. Dazu gehören:
    1. Die Herausgabe von Informationsmaterialien über das Lager und den sowjetischen Soldatenfriedhof in Schloß Holte-Stukenbrock.
    2. Die Forschungsarbeit über das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen und Zwangsverschleppten in Ostwestfalen/Lippe.
    3. Die Betreuung von Besuchergruppen des Friedhofs.
    4. Die Durchführung von Mahn- und Gedenkveranstaltungen.
    5. Die Pflege von Kontakten und ihre Ausweitung zu anderen Gedenkstätteninitiativen.
  2. Den Ehrenfriedhof Stukenbrock als eine würdige Gedenkstätte den Überlebenden und Nachkommenden zu erhalten.
  3. Aufbauend auf die Mahnung von Stukenbrock

    UND SORGET IHR, DIE IHR NOCH IM LEBEN STEHT, DASS FRIEDEN BLEIBT, FRIEDEN ZWISCHEN DEN MENSCHEN, FRIEDEN ZWISCHEN DEN VÖLKERN
    den Willen der Menschen nach Frieden, Verständigung und Versöhnung mit allen Völkern zum Ausruck zu bringen sowie Rassenhaß, Nazismus und Intoleranz abzulehnen.

§ 3 PARTEIPOLITISCHE UNABHÄNGIGKEIT
Der Arbeitskreis arbeitet unabhängig von Parteien und anderen Organisationen. Seine Tätigkeit wird ausschließlich von seinen Mitgliedern bestimmt.